Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Kompetenz für den Bau von Sozialwohnungen auf die Länder über. Das hat dazu geführt, dass dieser Bereich von den einzelnen Bundesländern nach Kassenlage und damit höchst unterschiedlich bearbeitet wird. Der Bund gibt jährlich 518 Millionen Euro dazu, was hinten und vorne nicht reicht. Problematisch ist auch, dass diese Gelder nicht zweckgebunden investiert werden müssen. Das kritisiert etwa der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Er spricht sich dafür aus, dass die Länder das Geld nur für soziale Wohnraumförderung nutzen. Auch Städte und Gemeinden fördern sozialen Wohnraum - etwa durch kommunale Wohnbauförderprogramme.
Sozialwohnungen bekommen diesen Status für einen bestimmten Zeitraum und dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Hierbei gelten konkrete Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt beträgt 12.000 Euro jährlich, für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro jährlich. Die Länder haben jedoch das Recht, diese Einkommensgrenzen den regionalen Verhältnissen anzupassen.
Noch im Jahr 2002 wurden 2,5 Millionen gefördert, mittlerweile sind es nur noch 1,5 Millionen. Zu dieser Entwicklung sagte der Professor für Städteentwicklung, Klaus Selle: „Es geht dabei nicht nur um Wohnungsversorgung, sondern auch um sozial vielfältige Städte.“
Selle sieht auch kritisch, dass mittlerweile die Subjektförderung mithilfe von Wohngeld Vorrang vor der Objektförderung, also von Wohnraum, hat. Selle dazu weiter: „Es ist schon erschreckend, wenn man addiert, was alles in die Subjektförderung gesteckt wurde. Hätte man das rechtzeitig und kontinuierlich für den Bau neuer Wohnungen und die Sicherung der Bestände genutzt, hätten wir die heutigen Probleme nicht. Leider kann man das nicht schlagartig ändern, aber es muss zu denken geben.“
Letztlich kann nur der massive Neubau von Wohnungen den Druck vom Wohnungsmarkt nehmen – Placebo-Reformen wie die Mietpreisbremse sind keine nachhaltige Lösung.