Die Grunderwerbssteuer erreichte nicht zuletzt auch deshalb Höchststände, weil aufgrund der starken Nachfrage mitunter angeheizt durch die Niedrigzinsphase die Preise für Wohnimmobilien 2015 im Schnitt um sechs Prozent anstiegen. Nachdem die Länderfinanzen ohnehin durch durch den Immobilienpreisanstieg profitierten, ist die Kritik umso deutlicher, die Grunderwerbssteuer nicht nur nicht gesenkt, sondern zuweilen sogar erhöht zu haben. Darüber hinaus erlaubt der Staat Möglichkeiten der Steuervermeidung bei Großimmobilien, die beim Verkauf von Einfamilienhäusern nicht durchführbar sind. So ist es möglich, eine Immobilie in einer eigenen Gesellschaft zu halten anstatt die Immobilie direkt zu verkaufen. Die Gesellschaft wird dann als sogenannter Share Deal verkauft, wobei lediglich 94,9 % der Gesellschaft verkauft und die restlichen 5,1 % vom alten Gesellschafter behalten oder an jemand drittes veräußert werden. Nach fünf Jahren kann dann jedoch die ganze Gesellschaft erworben werden.
„Würde staatlicherseits diese Lücke der Steuerumgehung bei Großimmobilien geschlossen, könnten unter Umständen familienpolitische Maßnahmen wie beispielsweise eine Grunderwerbssteuerbefreiung für junge Familien beim Kauf ihrer Erstimmobilie gegenfinanziert werden“, regte hierzu der landespolitische Sprecher der bayerischen Nationaldemokraten, Sascha Roßmüller, an. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert in diesem Zusammenhang eine Wohnkostenbremse für den Staat, um auch den Anstieg der Wohnnebenkosten zu drosseln. Die Belastungen durch die Grunderwerbssteuer müssten gesenkt werden, lautet der Appel des BdSt an die Landesfinanzminister. Das finanzwissenschaftliche Institut des Verbands hat ein Konzept mit fünf konkreten Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten entwickelt, das er der Politik empfiehlt.