Bevor die Ausländerbehörde schlussendlich die Abschiebung der Ausreiseunwilligen organisiert, kann jeder Asylbewerber gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge noch juristisch Einspruch einlegen. Ist der Einspruch erfolglos, hat der Asylbewerber einen Monat Zeit zur freiwilligen Ausreise. Wer dem nicht nachkommt, erhält aber meist noch den ausländerrechtlichen Status der Duldung. Gründe für das Aussprechen einer solchen befristeten Duldung sind neben angeblichen Krankheiten, fortgeschrittener Schwangerschaft oder gefährlichen Lebensbedingungen in den Heimatländern der abgelehnten Asylbewerber vor allem ungenügende Identifikationsmöglichkeiten. So fehlen bei mehr als der Hälfte der in Nordrhein-Westfalen geduldeten Ausländer die für eine Rückreise verlangten Ausweispapiere. In den meisten Fällen werden sie gezielt vernichtet, um ein künstliches Abschiebehindernis zu schaffen. Die Ersatzbeschaffung dieser Dokumente erweist sich für die umständlich agierenden deutschen Behörden als schwierig, da etliche Länder entsprechende Bemühungen nur schleppend oder gar nicht unterstützen. Man hat einfach kein Interesse daran, den nach Deutschland abgegebenen Jungmänner-Überschuss wieder zurückzunehmen.
Trotz der explodierenden Asylantenzahlen – nach Medienberichten rechnet die Bundesregierung inoffiziell mit 1,5 Millionen Flüchtlingen für 2015 – und immer mehr „Geduldeter“ schieben insbesondere die SPD-geführten Bundesländer kaum abgelehnte Asylbewerber ab. Weil die Ausländerbehörden den Abschiebetermin bislang ankündigen, sind etliche Betroffene in ihren Unterkünften bei Ankunft der Polizei nicht anzutreffen oder Erwachsene verstecken ihre minderjährigen Familienmitglieder, damit eine gemeinsame Abschiebung nicht vollzogen werden kann. Nur wegen des aktuellen Einwanderungsdrucks hat sich die rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) dazu durchgerungen, künftige Abschiebungstermine nicht mehr vorab anzukündigen. Außerdem will Nordrhein-Westfalen Asylbewerber vom Balkan, deren Asylantrag zu 99 Prozent abgelehnt wird, direkt aus den Landesunterkünften abschieben und nicht mehr auf die Kommunen verteilen.
Teile der Opposition im Düsseldorfer Landtag fordern die Rücknahme eines hochumstrittenen Erlasses von Rot-Grün, wonach die Ausländerbehörden selbst bei bereits rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern noch einmal jeden Einzelfall prüfen müssen. Außerdem dringen Oppositionspolitiker darauf, dass Familienmitglieder auch einzeln abgeschoben werden können.