Ziel der Klage ist es, sicherzustellen, dass die notwendigen Beweismittel den relevanten Bundestagsgremien zur Verfügung gestellt und die Rechte der Bundestagsopposition nicht beschnitten werden.
Der US-Geheimdienst NSA hatte den BND über Jahre hinweg mit mehreren Millionen Zieldaten (Selektoren) beliefert, die dieser über seine Überwachungssysteme ausspähen sollte. Der BND übermittelte daraufhin die Überwachungsergebnisse ungefiltert an die NSA. Die Selektoren sollen zumindest zum Teil gegen in Deutschland geltende Überwachungsregeln verstoßen und deutsche Interessen verletzt haben.
Die Bundesregierung weigert sich bisher, die Selektorenlisten den eigentlich zuständigen Bundestagsgremien zur Verfügung zu stellen. Laut der Bundesregierung müsse die US-Regierung erst „grünes Licht“ geben. Dies sei bisher nicht erfolgt. Das Bundeskanzleramt hat lediglich einen „Sonderermittler“, den früheren Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich, mit der Sichtung der Dokumente betraut. Dieser muss laut Weisung dem Auftraggeber, also der Bundesregierung, gegenüber loyal sein.
Grüne und Linke sind der Auffassung, dass die Bundestagsabgeordneten ihrem Kontrollauftrag somit nicht ordnungsgemäß nachkommen können. In der Klageschrift wird die Ansicht vertreten, dass die Bundesregierung ihre Verweigerungshaltung mit keinem gleichrangigen Belang begründen kann. Auch das Geheimschutzabkommen, das ohne Mitwirkung des Bundestags zustande gekommen sei, wirke dem nicht entgegen.
Auch weisen die Kläger darauf hin, dass der Vertrag mit den USA keine Einschränkung der parlamentarischen Kontrollrechte vorsieht. Darüber hinaus seien keine ernsthaften Auswirkungen auf die Beziehungen zu den USA zu erwarten.
Selbst wenn Letzteres zu befürchten wäre, ist es die Pflicht und Schuldigkeit der Bundesregierung, alles dafür zu tun, dass die Affäre aufgeklärt wird und Ausspähmaßnahmen des BND gegen das eigene Volk künftig unterbleiben.