Als wesentlichen Inhalt besagter Rechtsakte gibt der Gesetzentwurf unter anderem die Anpassung der Marktmissbrauchsregulierung an das Aufkommen von neuartigen Handelsplattformen und technologischen Entwicklungen wie Hochfrequenzhandel, die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei Benchmarks, die Erweiterung der Meldepflichten für Emittenten, die Stärkung der Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch sowie die Vereinheitlichung und Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation. Die Regelungen führen beim Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu einer Gesamtbelastung von insgesamt 2.518.185,03 Euro, wovon ein jährlicher Aufwand der Wirtschaft in Höhe von ca. 345.000 Euro auf nationalen Regelungen beruht. Darüber hinaus wird die Wirtschaft mit einmalig anfallenden Kosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. € belastet, die auf der erforderlichen Einführung von Verfahren zu Meldung von Verstößen gegen die europäischen Vorgaben beruhen. Auf Bundesebene führen die neuen Regelungen insgesamt zu einer jährlichen Mehrbelastung in Höhe von ca. 330.000 Euro, wobei es sich hierbei zum Großteil um wiederkehrende Aufwendungen handelt.
Erwartungsgemäß dürften dem Gesetzentwurf in Bälde eine Vielzahl von Stellungnahmen folgen, die nicht nur eine ausgiebige Debatte darüber, sondern ebenso die ein oder andere Veränderung am Entwurf erwarten lassen.