Zwar werden aus den Sachverständigenreihen die dem Gesetzentwurf unterstellten Zielrichtungen begrüßt, jedoch die vorgesehenen Maßnahmen und Mittel teils sogar als problemverschärfend eingestuft. Die Krankenhausvergütung soll sich künftig an Qualitätsaspekten orientieren. So werden Zuschläge gewährt für gute Qualität, Abschläge drohen hingegen bei Mängeln. Aufgelegt werden soll ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von insgesamt bis zu 660 Mio. € in den Jahren 2016 bis 2018 und ab 2019 dauerhaft 330 Mio. € pro Jahr. Auf diese Weise sollen laut Bundesregierung voraussichtlich 6 350 neue Stellen geschaffen werden. Um den für die Krankenhausplanung und Investitionen zuständigen Bundesländern mehr Mittel an die Hand zu geben, soll ein aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gespeister Strukturfonds in Höhe von einmalig 500 Mio. € aufgelegt werden, in den die Länder einen Beitrag in gleicher Höhe beisteuern sollen, um insgesamt eine Milliarde Euro für Umstrukturierungen zur Verfügung zu haben.
Die DKG bemängelte, für die Finanzierung des wachsenden Personalbedarfs würden keine Perspektiven aufgezeigt, da mit der Kürzung des Versorgungszuschlags 2017 den Kliniken 500 Mio. € entzogen würden, sprich weit mehr, als über das Förderprogramm Mittel bereitgestellt werden sollen. Auch andere Sachverständige forderten in der Anhörung, die Mittel aus dem Versorgungszuschlag unbedingt zu erhalten. Laut Verdi haben allein die Pfleger an den Unikliniken rund 2,1 Millionen Überstunden angehäuft. Aus Sicht des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte (VLK) krankt das Gesetz an widersprüchliche Regelungen. Einerseits sollen Kliniken bei bestimmten Behandlungen Mindestmengen erreichen, um eine hohe Qualität zu sichern und Risiken zu verringern, andererseits würden sie bei einem höheren Zulauf mit Vergütungsabschlägen bestraft, weil unterstellt werde, die Fallzahlsteigerung sei rein wirtschaftlich begründet. Die AOK forderte außerdem eine verpflichtende Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) an den Kosten für den Strukturfonds, da Privatversicherte davon auch profitierten, und der Deutsche Hebammenverband (DHV) verwies auf den Betreuungsbedarf für Schwangere und sprach sich dafür aus, die verbesserte "Pflege am Bett" auf Leistungen von Geburtshelferinnen auszudehnen. - Der Gesetzentwurf scheint nach allem Anschein noch eine leidenschaftliche parlamentarische Debatte nach sich zu ziehen.