Man braucht sich nicht zu wundern, wenn dann sogar „Die Welt“ mit Bezug auf den baden-württembergischen NPD-Landespressesprecher davon schreibt, dass dies selbst der NPD zu extrem sei. Und auch die Ausdrucksweise des Parteivorsitzenden der Nationaldemokraten, Frank Franz, zu diesem Thema war nicht im selben Maße bleihaltig, obgleich er nicht weniger deutlich zum Ausdruck brachte, dass Grenzsicherung unter gewissen Umständen nicht allein mit Flatterband und Vogelscheuchen zu gewährleisten ist. Frank Franz postete am 02. Februar auf seiner Facebook-Seite: „Was soll eigentlich das Theater und die scheinmoralische Entrüstung bezüglich waffenunterstützer Grenzsicherung? Die Grenzsicherung ist ein elementares Grundrecht eines jeden Staatsvolkes. Das unberechtigte Eindringen in die Bundesrepublik ist eine Straftat. Das ist nun wirklich nicht schwer zu verstehen. Wenn ein Verbrecher an der Ausübung einer geplanten Straftat nicht effektiv gehindert werden kann – weil man das ggf. gar nicht will –, dann muss man sich nicht wundern, wenn man nicht ernst genommen wird.“
Eine Debatte über eine Rückkehr zum Bundesgrenzschutz mit dem spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung ist durchaus legitim und darf vermutlich nur von politischen Formationen rechts der Union erwartet werden. Doch wird sich die sachpolitische Kompetenz daran ermessen, inwiefern bei allem Bestreben nach konsequenter und effizienter Grenzsicherung dennoch nicht unüberlegt Reflexe bedient werden, sondern das Verständnis für eine situationsadäquate Maßnahmenverhältnismäßigkeit zum Ausdruck kommt. Hierzu äußerte sich Frank Franz: „Ebenso töricht wie es ist, den Gebrauch der Schusswaffe unreflektiert als quasi Normalfall bei der Grenzsicherung darzustellen, ist es aber auch, pseudomoralisch einen Schusswaffeneisatz beim Grenzschutz kategorisch auszuschließen.“