Berlin - Eine politische Partei, die AfD , will in den Goldhandel einsteigen, wenn man dem im Stetoscom Journal abgedruckten AfD Vorstandsprotokoll glauben schenken darf. „Der Bundesschatzmeister wird ermächtigt, mit einem professionellen Goldhändler einen Vertrag zum gewerblichen Internet-Goldhandel auszuhandeln“ so der vertrauliche Beschluss. Nun verbietet das Parteiengesetz nicht grundsätzlich die wirtschaftliche Betätigung einer politischen Partei. § 24 Abs. 4 Nr. 5 Parteiengesetz erlaubt implizit die unternehmerische Tätigkeit, sofern eine Partei die wirtschaftliche Betätigung nicht grundsätzlich in ihrer Satzung ausgeschlossen hat.