Entwurf neuer Investmentgesetzgebung im parlamentarischen Geschäftsgang
Berlin - Mit dem unter der Drucksachennummer 18/6744 firmierenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umsetzen. Bis zum 18. März 2016 ist gemäß Brüsseler EU-Vorgabe die Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (OGAW-V-Richtlinie) zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen in nationales Recht umzusetzen. Mit der Änderung der Richtlinie werden insbesondere die Bestimmungen über die Aufgaben und die Haftung der Verwahrstellen, die Vergütungspolitik und die Sanktionen harmonisiert. Zudem werden weitere punktuelle Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs und des Kreditwesengesetzes vorgenommen.