Die Grundrente richtet sich an Bezieher unterer und mittlerer Einkommen und soll rund drei Millionen Menschen helfen. Voraussetzung für den Rentenzuschlag sind mindestens 35 Beitragsjahre durch Arbeit, Kindererziehung oder Angehörigen-Pflege sowie ein über das Arbeitsleben ermittelter Durchschnittsverdienst von mindestens 775 Euro im Monat. Der Grundrenten-Streit ist Ausdruck einer schon heute weitverbreiteten Altersarmut, die in Zukunft noch weiter zunehmen wird.
Renten-Experten wie Josef Bader schwören deshalb auf die Angebote der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Hierzulande gibt es fünf Durchsetzungswege: den Pensionsfonds, die Pensionskasse, die Direktversicherung, die Unterstützungskasse und die Pensions- beziehungsweise Direktzusage. Welche Form der bAV gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat aber das gesetzliche Anrecht, über den Betrieb für das Alter zu sparen.
Hier kommt die „Entgeltumwandlung“ ins Spiel, bei der ein Teil des unversteuerten Bruttogehalts des Arbeitnehmers für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Der Staat fördert die betriebsbezogene Altersversorgung, indem für den umgewandelten Anteil des Arbeitsentgelts keine Einkommensteuerzahlungen und Sozialabgaben fällig werden. Das Arbeitnehmergehalt muss allerdings unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegen. Josef Bader nennt als Vorstand der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG (DGbAV) ein anschauliches Rechenbeispiel: Wenn ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2.500 Euro monatlich 100 Euro für seine betriebliche Altersvorsorge spart, reduziert sich sein Bruttogehalt auf 2.400 Euro im Monat. Dadurch spart er Steuern und Sozialabgaben in Höhe von rund 48 Euro. Mit anderen Worten: Obwohl der Arbeitnehmer 100 Euro in die bAV einzahlt, reduziert sich sein Nettogehalt nur um rund 52 Euro.
Die im bayerischen Wemding ansässige DGbAV versteht sich als unabhängiges Kompetenzzentrum für alle Fragen der betrieblichen Altersabsicherung und versorgt Unternehmenschefs, Beschäftigte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzdienstleister mit entscheidungsrelevantem Informationsmaterial. Unternehmensseitig heißt es dazu: „Die DGbAV unterstützt Unternehmen, deren steuerliche Berater und Mitarbeiter bei der Einführung und der Handhabung der bAV. Durch Vorträge und individuelle Beratungsgespräche legen wir allen Beteiligten dar, wo die Potenziale von bAV, Entgeltumwandlung und neuen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. der Portabilität von Versorgungsansprüchen liegen. Eine große Anzahl zertifizierter bAV-Spezialisten der DGbAV gewährleistet deutschlandweit die nötige Personalstärke für die Einzelberatung und ermöglicht eine reibungslose sowie kompakte Einrichtungsphase – gerade auch bei großen Unternehmen.“
Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung AG berät somit bei der Einführung der Entgeltumwandlung, der Schulung von Mitarbeitern, der Überprüfung von Pensionszusagen und der liquiditätsschonenden Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen. Zudem klopft sie die bAV-Regelungen auf ihre Konvergenz mit EU-Richtlinien, internationaler Rechnungslegung, nationalen Gesetzesänderungen und neuen Verwaltungsanweisungen ab. Bei den bAV-Modellen Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage/Direktzusage gilt es sowohl arbeits- als auch steuerrechtliche Unterschiede zu berücksichtigen. „Wir führen grundsätzlich Gespräche auf Geschäftsführerebene und analysieren erst einmal, was in dem jeweiligen Unternehmen bisher im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge angegangen wurde“, erläutert die DGbAV. „Wenn wir dann sehen, was dieses Unternehmen tatsächlich alles anzubieten hat, geht es im nächsten Schritt darum, alles zu modifizieren und zu optimieren. Danach kommt die Belegschaftsberatung. Das bedeutet, dass wir das erarbeitete Modell den Beschäftigten durch Einzelberatungen näherbringen.“
Betriebsrenten-Profi Josef Bader ist nicht nur Vorstand der DGbAV, sondern auch Gründer und Vorstandschef der DG-Gruppe AG, die seit dem Frühjahr 2015 im Freiverkehr der Hamburger Börse gelistet ist. Zu dieser Holding gehören neben der DGbAV die DG-Gruppe Beratung und Betreuung GmbH, die Deutsche Gesellschaft für Vermögensentwicklung mbH (DGVE), die DG-Akademie GmbH und die Deutsche Gesellschaft für Entgeltoptimierung mbH (DGEO). Die DG-Gruppe Beratung und Betreuung GmbH fungiert nach eigenen Angaben als Versicherungsvertreterin für mehrere Versicherer mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO. Als Mehrfachagentur arbeitet sie mit verschiedenen Unternehmen zusammen, soll aber anbieterunabhängig agieren. Die DGEO unterbreitet unter anderem Vorschläge, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Einsatz von Entgeltbausteinen die Steuerlast und die Beiträge zur Sozialversicherung senken können.
Den Kundenerfolg der DG-Gruppe erklärt Bader so: „Über unseren Kundenstamm hinaus haben wir einen eigenen Interessenten-Pool von über 600.000 Unternehmen, die wir in einem regelmäßigen Roll-up kontaktieren. Außerdem haben wir ständig 700 bis 800 Unternehmen in der Pipeline, also im Vorlauf.“ Offenbar wegen dieser guten Wachstumsperspektiven kamen Mitte 2018 Marktgerüchte auf, wonach der Mehrspartenversicherer Assicurazioni Generali SPA Interesse an der DG-Gruppe AG habe und beabsichtige, sie zu übernehmen.