Sachzuwendungen sind bis zur Freigrenze von 44 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – ein Vorteil für beide Partner (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Hier bietet sich durch das Angebot von PIM für den Arbeitnehmer die Gelegenheit, mit Hilfe eines Feingold-Sachbezuges Vermögen aufzubauen und damit zusätzlich für seine Vermögensabsicherung zu sorgen.
Die Umsetzung ist denkbar einfach: Der Arbeitgeber schließt bei PIM ein Internationales Goldabonnement auf den Namen des Arbeitnehmers ab. Der Abschluss ist völlig kostenfrei. Der Arbeitgeber überweist dann unter Angabe des Bezugsberechtigten jeweils bis zum 15. jeden Monats 44 Euro auf das Konto der PIM Gold und Scheideanstalt. Für diesen Betrag wird sofort Gold gekauft. Über einen freigeschalteten Internetzugang kann der Arbeitnehmer die Einzahlungen laufend kontrollieren. Eine Barauszahlung des vom Arbeitgeber eingezahlten Betrages an den Arbeitnehmer ist ausgeschlossen.
Für dieses Sachwert Abonnement gibt es zum Abonnementsantrag ein zusätzliches Formular, das der Arbeitgeber unterzeichnen muss, da er der Kunde der PGD sein wird.
Es gibt einen Brief vom Finanzamt Offenbach, das dieser Form des Sachbezuges zustimmt.