Wenn der Deal mit Edeka nicht klappt - so zumindest Volker Bohne, Betriebsratschef von Kaiser's in Berlin -, wird Tengelmann sämtliche Filialen schließen.
Bohne ist zwar nach eigenem Bekunden nicht zwingend vom Edeka-Modell überzeugt, bei dem jede Filiale von einem einzelnen Unternehmer geführt wird, weil dort auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kollegen geringer seien, allerdings will Edeka als einziger Bieter alle Kaiser’s-Filialen übernehmen. Das Kartellamt hatte die Übernahme der 451 Tengelmann-Supermärkte durch Branchenprimus Edeka untersagt, doch kassierte Gabriel diese Entscheidung, indem er lediglich Auflagen erteilte. Deutschlands größter Lebensmittelhändler muss demnach die Übernahme fast aller 16.000 Beschäftigten bei Kaiser's Tengelmann zusichern, rechtssichere Tarifverträge eingehen, die Märkte fünf Jahre in Eigenregie weiterführen und das Fleischwerk Birkenhof noch drei Jahre betreiben. Doch Kritik an dem Vorgehen kommt nicht nur seitens des Konkurrenten Rewe, der Gabriels Vorgehen für rechtswidrig hält und mit einer Klage droht.
Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wäre eine Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser‘s Tengelmann durch Edeka auch mit verschärften Auflagen problematisch, da die wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer zunehmenden Konzentration von Nachfragemacht bei den großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels von zusätzlichen Auflagen zugunsten Beschäftigter unberührt bliebe. Der DBV sieht die Politik unverändert in der Verantwortung, die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Lebensmittellieferkette nachzubessern. Eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette, die - wie aktuell sichtbar - zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft führt, müsse verhindert werden. Es bedürfe neben einer wirksamen Fusionskontrolle auch gerichtsfester Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen und klarer Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht, so der Verbandstenor.